Ping-Anrufe: Wann ein Rückruf teuer wird

Das Handy klingelt ein-, zweimal, dann ist Ruhe. Im Display steht ein verpasster Anruf, oft von einer Nummer mit fremder Ländervorwahl. Wer neugierig zurückruft, landet im schlimmsten Fall bei einer Bandansage, die ihn möglichst lange in der Leitung halten soll, und zahlt dafür mehrere Euro pro Minute. Die Bundesnetzagentur nennt das Ping- oder Lockanruf. Dieser Ratgeber erklärt, wie die Masche funktioniert, welche Vorwahlen betroffen sind, wie die gesetzliche Preisansage schützt und was Sie tun, wenn Sie schon zurückgerufen haben.

So funktioniert die Masche

Hinter Ping-Anrufen stehen in der Regel Computer, die sehr viele Nummern nacheinander anwählen und sofort wieder auflegen. Die Nummern stammen nach Angaben der Verbraucherzentrale aus dem Adresshandel oder werden zufällig erzeugt. Zwei Ziele sind denkbar: herauszufinden, welche Nummern aktiv genutzt werden, und die Angerufenen zu einem Rückruf zu verleiten. Der Rückruf geht dann an eine Auslandsnummer mit hohen Verbindungsentgelten, an denen die Verursacher mitverdienen. Die Verbraucherzentrale nennt Kosten von bis zu 3 Euro pro Minute.

Manche Vorwahlen sind so gewählt, dass sie wie eine deutsche Nummer aussehen. Die Bundesnetzagentur nennt als Beispiel Madagaskar: Dessen Ländervorwahl 00261 lässt sich leicht mit der Koblenzer Ortsvorwahl 0261 verwechseln. Entscheidend ist die doppelte Null oder das Pluszeichen am Anfang. Steht dort etwas anderes als 0049 oder +49, kommt der Anruf aus dem Ausland.

Die Preisansage: Ihr Schutz im Mobilfunk

Weil sich die Beschwerden häuften, verpflichtete die Bundesnetzagentur die Mobilfunkanbieter 2017, vor Verbindungen zu bestimmten Ländervorwahlen eine kostenlose Preisansage zu schalten; die Pflicht gilt seit 2018. Rechtsgrundlage ist heute § 123 Absatz 1 des Telekommunikationsgesetzes. Am 20. Februar 2024 hat die Behörde die Anordnung für 56 Vorwahlen erneuert, befristet bis zum 1. März 2027. Rufen Sie eine dieser Nummern vom Handy aus an, hören Sie zuerst einen Hinweis auf die hohen Kosten. Legen Sie während dieser Ansage auf, entstehen nach Angaben der Bundesnetzagentur keine Kosten.

Zwei Einschränkungen sollten Sie kennen. Die Pflicht gilt im Mobilfunk, nicht für Rückrufe vom Festnetzanschluss. Und sie gilt nur für die Vorwahlen auf der Liste. Kommt eine neue Welle aus einem anderen Land, fehlt die Ansage, bis die Behörde die Liste erweitert.

Diese Ländervorwahlen sind betroffen

Afrika: +211 Südsudan, +212 Marokko, +213 Algerien, +216 Tunesien, +221 Senegal, +223 Mali, +224 Guinea, +225 Elfenbeinküste, +229 Benin, +231 Liberia, +232 Sierra Leone, +235 Tschad, +236 Zentralafrikanische Republik, +237 Kamerun, +240 Äquatorialguinea, +241 Gabun, +242 Kongo, +245 Guinea-Bissau, +247 Ascension, +248 Seychellen, +249 Sudan, +252 Somalia, +255 Tansania, +256 Uganda, +257 Burundi, +261 Madagaskar, +263 Simbabwe, +265 Malawi, +269 Komoren und Mayotte

Europa und Asien: +355 Albanien, +374 Armenien, +375 Belarus, +381 Serbien, +382 Montenegro, +387 Bosnien und Herzegowina, +389 Nordmazedonien, +7 Russland und Kasachstan, +960 Malediven, +967 Jemen, +973 Bahrain, +994 Aserbaidschan

Amerika: +1 767 Dominica, +297 Aruba, +501 Belize, +509 Haiti, +592 Guyana, +593 Ecuador

Ozeanien: +674 Nauru, +675 Papua-Neuguinea, +676 Tonga, +678 Vanuatu, +685 Samoa, +691 Mikronesien

Satelliten- und internationale Netze: +881 Globales Satellitennetz, +882 Internationale Netze, +883 Internationale Netze

Quelle: Bundesnetzagentur, Liste der Vorwahlen mit Preisansagepflicht im Mobilfunk. Ein Anruf aus einem dieser Länder ist nicht automatisch Betrug: Wer dort Angehörige oder Geschäftspartner hat, telefoniert ganz normal.

Kurz geklingelt, deutsche Nummer: der häufigere Fall

Auf dieser Seite haben Besucher bisher 85 Berichte als „Ping-Anruf“ eingeordnet. Ausländische Nummern sind darunter nicht, weil unsere Suche deutsche Nummern prüft. Aufschlussreich ist trotzdem, woher die gemeldeten Anrufe kamen: 60 (71 %) von Festnetznummern (am häufigsten aus München, Berlin und Hamburg) und 25 von Handynummern.

Ein Rückruf auf eine deutsche Festnetz- oder Handynummer kostet den normalen Inlandstarif, für die meisten also nichts extra. Das Geschäftsmodell ist hier ein anderes. Häufig stecken automatische Wählprogramme von Callcentern dahinter, die mehr Nummern anwählen, als Mitarbeiter frei sind. Wer abnimmt, hört nichts, oder es wird sofort aufgelegt. Die Bundesnetzagentur führt das als „belästigende Anrufversuche“ und zählte 2025 24.981 Beschwerden dazu. Sie kann Unternehmen dafür rügen, abmahnen oder die Nummer des Callcenters abschalten lassen. Für solche Anrufe gibt es ein eigenes Beschwerdeformular, getrennt vom Formular für Ping-Anrufe.

Möglich ist auch, dass die angezeigte Nummer gar nicht dem Anrufer gehört. Dann bekommt der echte Anschlussinhaber die Rückrufe ab, ohne etwas getan zu haben. Mehr dazu im Ratgeber Call-ID-Spoofing.

Richtig reagieren

  1. Nicht zurückrufen. Wer Sie wirklich erreichen will, ruft erneut an oder hinterlässt eine Nachricht.
  2. Die Vorwahl prüfen. Beginnt die Nummer mit 00 oder + und danach nicht mit 49, kommt sie aus dem Ausland. Erwarten Sie keinen Anruf aus diesem Land, ignorieren Sie ihn.
  3. Deutsche Nummern nachschlagen. In der Rückwärtssuche sehen Sie das Ortsnetz oder den Netzbetreiber und ob andere den Anruf schon gemeldet haben.
  4. Sperren, wenn es sich wiederholt. Das hält die Nummer fern, schützt aber nicht davor, sie selbst versehentlich anzurufen. Die Anrufer wechseln die Nummern zudem häufig.
  5. Melden. Die Bundesnetzagentur ermittelt nur, wenn sie die angezeigte Nummer kennt. Bei Anrufen ohne Nummer gibt es keinen Ansatzpunkt, solche Beschwerden nimmt sie zu Ping-Anrufen nicht an.

Schon zurückgerufen? So holen Sie Ihr Geld zurück

Prüfen Sie zuerst die Telefonrechnung und lassen Sie sich die Verbindungen einzeln aufschlüsseln. Steht die Nummer in der Maßnahmenliste der Bundesnetzagentur mit einem Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot, dürfen die Kosten nicht von Ihnen verlangt werden. Bezahlen müssen Sie den Posten dann nicht. Teilen Sie das Ihrem Anbieter schriftlich mit und nennen Sie die Entscheidung mit Datum.

Steht die Nummer nicht auf der Liste, beanstanden Sie den Rechnungsposten trotzdem. Nach § 67 des Telekommunikationsgesetzes haben Sie dafür acht Wochen ab Zugang der Rechnung Zeit; der Anbieter muss die Verbindungen dann aufschlüsseln und technisch prüfen. Melden Sie die Nummer parallel der Bundesnetzagentur. In geeigneten Fällen kann die Behörde nach eigenen Angaben sogar anordnen, dass bereits gezahlte Entgelte erstattet werden. Einigen Sie sich mit dem Anbieter nicht, können Sie die Schlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur anrufen.

Ping-Anruf melden

Für das Formular „Ping-Anruf“ braucht die Bundesnetzagentur:

Wie die Beschwerde danach bearbeitet wird und wie lange eine Abschaltung dauert, lesen Sie im Ratgeber Beschwerde bei der Bundesnetzagentur. Für Österreich gelten eigene Regeln und eine eigene Meldestelle: Ping-Anrufe in Österreich.

Quellen

Weiterlesen: Unbekannte Nummern blockieren · Wer hat mich angerufen? · Spam-Barometer

Häufige Fragen

Kostet es etwas, einen Ping-Anruf anzunehmen?

In Deutschland nicht: Wer angerufen wird, zahlt für das Gespräch nichts. Teuer wird nur der Rückruf, weil Sie dann selbst eine ausländische Nummer anwählen.

Die Nummer beginnt mit +49. Ist das ein Auslandsanruf?

Nein. +49 ist die Ländervorwahl von Deutschland; dahinter folgt die Vorwahl ohne die führende Null, aus 030 wird +49 30. Ein Rückruf kostet den normalen Inlandstarif.

Kann ich alle Anrufe aus einem Land sperren?

Am Handy meist nicht ohne Zusatz-App. Manche Router, etwa die FRITZ!Box, können für das Festnetz aber ganze Rufnummernbereiche sperren, also auch alle Nummern, die mit einer bestimmten Ländervorwahl beginnen. Wie das geht, steht im Ratgeber Unbekannte Nummern blockieren.