Von der Bundesnetzagentur abgeschaltet: Die Maßnahmenliste erklärt

Redaktion Wer hat mich angerufen? · Stand 26.7.2026

Wenn eine Rufnummer für Betrug oder unerlaubte Werbung eingesetzt wird, kann die Bundesnetzagentur eingreifen – und sie veröffentlicht anschließend, was sie entschieden hat. Diese Maßnahmenliste ist eines der wenigen amtlichen Dokumente in Deutschland, in denen konkrete Rufnummern namentlich stehen. Sie ist allerdings als Verwaltungsdokument geschrieben, nicht als Verbraucherinformation. Dieser Ratgeber übersetzt sie.

Was in der Liste steht – Stand unserer Auswertung

Wir spiegeln die Veröffentlichungen der Bundesnetzagentur und werten sie aus. Derzeit umfasst unser Bestand 282 Maßnahmen mit 1.885 einzeln benannten Rufnummern, die jüngste Entscheidung stammt vom 19. August 2026. Alle betroffenen Nummern sind über unsere Warnungsübersicht einzeln nachschlagbar.

Wonach die Bundesnetzagentur die Fälle sortiert

KategorieMaßnahmenAnteil
Spam-Messenger6924 %
Spam-SMS6322 %
Sonstiges5821 %
Internet PopUp3512 %
Telefonie-Dialer228 %
Hacking145 %
Rufnummernmanipulation124 %
Spam-Fax41 %
SMS Messenger mit Zahlungsaufforderung31 %
Bandansage10 %
Fake Hotlines10 %

Quelle: Veröffentlichungen der Bundesnetzagentur zum Rufnummernmissbrauch, eigene Auswertung.

Die Verteilung überrascht die meisten Leser: Der klassische lästige Telefonanruf ist nicht der Hauptfall. Die größten Kategorien betreffen Nachrichtenkanäle – Spam über Messenger-Dienste und SMS – und nicht das Sprachtelefonat. Wer also darauf wartet, dass „seine“ nervende Anrufnummer irgendwann in der Liste auftaucht, wartet oft vergeblich: Einzelne Werbeanrufe führen nur dann zu einer Maßnahme, wenn sie sich zu einem belegbaren Muster verdichten.

Die zwei Maßnahmearten – und warum die zweite für Sie wichtiger ist

Abschaltung der Rufnummer

Der sichtbarste Eingriff. Die Bundesnetzagentur ordnet an, dass der Netzbetreiber die Nummer zu einem genannten Datum abschaltet. Danach ist sie nicht mehr erreichbar. Das Datum steht in der Entscheidung, liegt aber typischerweise einige Wochen nach dem Beschluss – in dieser Zeit kann die Nummer noch aktiv sein.

Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot

Weniger spektakulär, für Betroffene aber die entscheidende Maßnahme. Sie untersagt es, für die betroffenen Verbindungen überhaupt eine Rechnung zu stellen, das Geld einzutreiben oder Erlöse auszuzahlen – häufig verbunden mit einem Auszahlungsverbot an den Endkunden der Nummer. Praktisch heißt das: Wenn eine Position auf Ihrer Telefonrechnung von einer Nummer stammt, für die ein solches Verbot gilt, muss diese Forderung nicht bedient werden. Beanstanden Sie den Betrag schriftlich bei Ihrem Anbieter und verweisen Sie auf die Entscheidung der Bundesnetzagentur mit ihrem Datum.

Einzelne Nummern und ganze Bereiche

Ein Teil der Entscheidungen benennt einzelne Rufnummern, ein kleinerer Teil ganze Rufnummernbereiche. Der Unterschied ist für die Einordnung wichtig. Eine Einzelnummer wurde konkret missbraucht. Ein gesperrter Bereich bedeutet, dass ein ganzer zusammenhängender Block – oft mehrere tausend Nummern – betroffen ist, weil der Missbrauch systematisch über den gesamten Block lief. Wenn eine Nummer nicht namentlich in der Liste steht, aber innerhalb eines betroffenen Bereichs liegt, ist sie dennoch erfasst.

Unsere Aufbereitung löst diese Bereiche auf, damit eine Suche nach einer konkreten Nummer auch dann anschlägt, wenn diese nur über den Block erfasst ist. In der Originalveröffentlichung müssten Sie das selbst prüfen, indem Sie die ersten Ziffern mit den genannten Bereichsgrenzen vergleichen.

Was die Liste nicht leistet

Drei Grenzen sollten Sie kennen, bevor Sie eine Nummer nachschlagen und aus einem Nichttreffer den falschen Schluss ziehen.

Sie ist rückblickend. Eine Maßnahme steht am Ende eines Verfahrens, nicht am Anfang. Zwischen den ersten Beschwerden und der Veröffentlichung liegen Ermittlungen. Die Nummer, die Sie heute genervt hat, kann Monate später auftauchen – oder nie.

Sie erfasst nur missbrauchte Nummern, nicht unseriöse Anrufer. Ein Callcenter, das ohne Einwilligung wirbt, verstößt gegen das Wettbewerbsrecht. Das wird gesondert verfolgt und kann ein Bußgeld nach sich ziehen, führt aber nicht automatisch zu einer Rufnummernabschaltung. Welche Rechte Sie in diesem Fall haben, steht im Ratgeber Werbeanrufe ohne Einwilligung.

Sie hilft nicht bei gefälschten Nummern. Wenn im Display eine Nummer erscheint, die dem Anrufer gar nicht gehört, ist der eigentliche Täter über diese Nummer nicht greifbar – der Anschlussinhaber ist selbst Betroffener. Deshalb führt die Bundesnetzagentur „Rufnummernmanipulation“ als eigene Kategorie. Mehr dazu im Ratgeber Rufnummern-Spoofing.

So melden Sie eine Nummer

Beschwerden laufen über das Verbraucherportal der Bundesnetzagentur. Nützlich ist eine Meldung nur, wenn sie belegbar ist: notieren Sie die angezeigte Rufnummer vollständig mit Vorwahl, Datum und Uhrzeit des Anrufs, worum es ging und welchen Firmennamen der Anrufer genannt hat. Wenn Ihnen etwas berechnet wurde, legen Sie den Rechnungsauszug bei. Einzelne Meldungen wirken folgenlos; die Verfahren, die zu den oben ausgewerteten Maßnahmen führen, entstehen aus vielen gleichlautenden Beschwerden zu derselben Nummer.

Häufige Fragen

Die Nummer, die mich angerufen hat, steht nicht in der Liste. Ist sie harmlos?

Nein, das folgt daraus nicht. Die Liste ist eine Sammlung abgeschlossener Verfahren, keine Bewertung aller Rufnummern. Schlagen Sie die Nummer zusätzlich in der Rückwärtssuche nach und prüfen Sie die Vorwahl auf Plausibilität.

Muss ich eine Rechnung bezahlen, wenn ein Inkassierungsverbot gilt?

Für die vom Verbot erfassten Verbindungen darf keine Forderung geltend gemacht werden. Widersprechen Sie der Rechnungsposition schriftlich und fristgerecht gegenüber Ihrem Anbieter; die Verbraucherzentralen helfen bei der Formulierung weiter.

Wird eine abgeschaltete Nummer später wieder vergeben?

Rufnummern sind eine knappe, verwaltete Ressource und werden nach einer Karenzzeit grundsätzlich neu zugeteilt. Ein alter Eintrag in der Maßnahmenliste sagt deshalb nichts über den heutigen Inhaber aus – achten Sie immer auf das Entscheidungsdatum.

Warum enthält die Liste so viele SMS- und Messenger-Fälle?

Weil massenhaft versandte Nachrichten leichter dokumentierbar sind als flüchtige Anrufe: Der Text lässt sich sichern, der Absender ist technisch eindeutig, und die Fälle gleichen sich, was die Beweisführung erleichtert.

Quellen

Weiterlesen: Aktuelle Warnungen · Werbeanrufe ohne Einwilligung · Service- und Mehrwertnummern